Häufig gestellte Fragen
„Der Tod ist ein schwieriges und sensibles Thema für alle Menschen. Jeder Sterbefall bringt sowohl die nächsten Angehörigen als auch das weitere Umfeld des Verstorbenen in eine ungewohnte Situation, die häufig von Unsicherheit und Angst geprägt ist.“
Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Sterben, Tod und Bestattung liefern.
Wie lange darf ein Verstorbener in Nürnberg, Bayern zu Hause bleiben?
In Nürnberg, Bayern, darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause bleiben. Diese Frist ist im Bayerischen Bestattungsgesetz festgelegt. In besonderen Fällen kann das Gesundheitsamt eine Verlängerung genehmigen, sofern keine hygienischen oder gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Wer eine längere Aufbahrung wünscht, sollte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen.
Welche Unterlagen benötigt der Bestatter zur Beurkundung beim Standesamt?
Damit der Bestatter den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen kann, sind folgende Dokumente erforderlich:
- Im Todesfall benötigen wir deshalb die Totenbescheinigung. Diese wird vom Arzt ausgestellt.
- Den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen – Zur Identifikation.
Familienstandsnachweis:
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Heiratsurkunde
- Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Geschieden: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Besondere Fälle:
- Ausländische Urkunden sollten im Original vorliegen und ins Deutsche übersetzt werden.
- Sog. Vertriebene und Spätaussiedler benötigen oft zusätzlich einen Registrierschein nach § 15 BVFG und / oder einen Spätaussiedlerausweis bzw. Vertriebenenausweis und im Falle einer Namensänderung eine Namenserklärung nach § 94
- Falls Dokumente fehlen oder übersetzt werden müssen, unterstützt der Bestatter bei der Beschaffung und behördlichen Abwicklung.
Welche Leistungen werden durch das Bestattungsinstitut erbracht?
Ein Bestattungsinstitut übernimmt alle organisatorischen und formalen Aufgaben im Sterbefall. Dazu gehören:
Persönliche Beratung & Planung
- Individuelle Bestattungsarten (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung etc.)
- Organisation von Trauerfeier und Beisetzung
- Unterstützung bei der Auswahl von Sarg, Urne und Blumenschmuck
Erledigung aller Formalitäten
- Beurkundung beim Standesamt und Beantragung der Sterbeurkunde
- Abmeldungen (z. B. Rentenkasse, Krankenkasse, Versicherungen)
- Behördliche Genehmigungen (z. B. bei Überführungen ins Ausland)
Überführung & Versorgung des Verstorbenen
- Abholung und Überführung – national & international
- Fachgerechte hygienische Versorgung und Einkleidung
- Aufbahrung zur Abschiednahme
Durchführung der Bestattung & Trauerfeier
- Terminabsprachen mit Friedhof, Pfarrer, Trauerredner, Kirche & Musiker
- Gestaltung der Trauerfeier (Musik, Redner, Dekoration)
- Bereitstellung und Druck von Trauerdrucksachen (Trauerkarten, Sterbebildchen, Dankeskarten) und Gestaltung einer Online-Gedenkseiten
- Das Bestattungsinstitut bieten auch eine Bestattungsvorsorge an – so können Wünsche bereits zu Lebzeiten festgelegt werden.
Wann zahlt das Sozialamt die Bestattung und wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme?
Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten, wenn die Zahlungspflichtigen (Bestattungspflichtige) finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattung zu tragen. Die rechtliche Grundlage bildet § 74 SGB XII (Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt).
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Keine ausreichenden finanziellen Mittel bei den Angehörigen
- Kein vorhandenes Vermögen des Verstorbenen zur Deckung der Kosten
- Zumutbarkeitsprüfung durch das Sozialamt
So stellen Sie den Antrag:
- Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen (am Sterbeort des Verstorbenen). Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten Sozialleistungen bezogen haben, ist diese Stelle für die Übernahme der Bestattungskosten zuständig.
- Notwendige Unterlagen einreichen:
Sterbeurkunde
Nachweis über Einkommen und Vermögen der Antragstellenden
Bestenfalls Kostenvoranschlag im Vorfeld und im Nachhinein alle Rechnungen der Bestattung
Nachweise über laufende finanzielle Verpflichtungen - Prüfung durch das Sozialamt – Die Behörde entscheidet, ob eine Kostenübernahme ganz oder teilweise erfolgt.
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden.
Was kostet ein Pastor/Pfarrer oder ein Trauerredner?
Für Kirchenmitglieder ist der Pastor grundsätzlich kostenfrei. Lediglich eine Verwaltungsgebühr / Stolgebühr des zuständigen Pfarramts wird in Rechnung gestellt. Diese können je nach Konfession & Pfarramt zwischen 32,50€ – 100€ liegen.
Ein Konfession unabhängiger Trauerredner liegt je nach Aufwand zwischen 400€ – 650€
Was ist eine Aussegnung?
Die Aussegnung ist ein christlicher Abschiedsritus, welcher durch einen Vertreter einer Kirche ausgeführt wird, der direkt nach dem Tod oder vor der Beerdigung stattfindet. Sie dient der Segnung und würdevollen Verabschiedung des Verstorbenen im Beisein von Familie und Freunden.
Wann und wo findet die Aussegnung statt?
- Zu Hause – Direkt nach dem Tod, wenn der Verstorbene noch im eigenen Zuhause ist.
- Im Krankenhaus oder Pflegeheim
- In der Aussegnungshalle oder am Grab – Vor der Beisetzung als letzte Ehre.
Ablauf einer Aussegnung:
- Gebete und Segensworte durch einen Pfarrer oder Diakon
- Lesung aus der Bibel und persönliche Worte
- Kreuzzeichen und Weihwasser als symbolischer Segen
- Abschiedsmoment für die Angehörigen
Wer muss die Bestattung beauftragen bzw. wer ist der sogenannte Bestattungspflichtige in Bayern?
In Bayern sind der/die Bestattungspflichtige/n , gesetzlich verpflichtet, nach dem Tod eines Menschen, die Bestattung in Auftrag zu geben. Diese Verantwortung regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Bayerische Bestattungsgesetzt (BestG Bayern) sowie die Bayerische Bestattungsverordnung.
Wer gilt als Bestattungspflichtiger in Bayern?
- der Ehegatte oder der Lebenspartner – In der Regel ist der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen für die Bestattung verantwortlich, sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden.
- die Kinder – Wenn der Verstorbene ledig, geschieden oder verwitwet war, sind in der Regel die Kinder des Verstorbenen die nächsten Bestattungspflichtigen. Bei Abwesenheit von Kindern geht die Verantwortung an die Eltern oder Geschwister über.
- die Eltern;
- die Großeltern,
- die Enkelkinder,
- die Geschwister und
- die Kinder der Geschwister des Verstorbenen
Wer muss die Kosten einer Bestattung übernehmen?
Da Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten darstellen, werden alle Kosten der Bestattung betreffend aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Der Bestattungspflichtige ist grundsätzlich bei allen Institutionen und Behörden, bei denen er die Abwicklung der Bestattung in Auftrag gibt zu Zahlung verpflichtet. Er verauslagt daher die Bestattungskosten und geht in Vorleistung. Jedoch kann der Bestattungspflichtige die entstandenen Kosten vom Vermögen des Verstorbenen durch den Erben oder das Nachlassgericht einfordern. Oftmals aber nicht in allen Fällen, ist der Bestattungspflichtige gleichsam der Erbe. Sollte der Verstorbene kein ausreichendes Vermögen hinterlassen, ist der Bestattungspflichtige zur alleinigen Kostentragung angehalten.
Wofür wird ein Erbschein benötigt und woher bekomme ich diesen?
Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das die Erben eines Verstorbenen rechtlich bestätigt. Er wird benötigt, um im Namen des Verstorbenen bestimmte rechtliche Handlungen vorzunehmen, insbesondere wenn der Verstorbene kein notarielles Testament hinterlassen hat oder es Unsicherheiten bezüglich der Erben gibt.
Wofür wird ein Erbschein benötigt?
- Zugang zu Vermögenswerten:
Der Erbschein ist erforderlich, um Konten des Verstorbenen zu schließen, Immobilien zu übertragen oder Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ohne Erbschein kann niemand in Besitz des Erbes gelangen. - Verträge mit Dritten:
Bei der Regelung von Verträgen, wie Mietverhältnissen, oder bei Vermögensverhältnissen, wie z. B. bei Aktien oder Bankkonten, verlangt die Bank oder das Unternehmen oft den Erbschein, um die Berechtigung der Erben zu bestätigen.
Woher bekommt man den Erbschein?
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt, das am Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Das Verfahren erfordert folgende Schritte:
- 1. Antrag beim Nachlassgericht:
Der Antrag auf Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht (meistens das Amtsgericht) gestellt werden. - 2. Unterlagen und Nachweise:
Um den Erbschein zu beantragen, müssen Sie Nachweise erbringen, wie z. B. Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweise (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden), ggf. ein Testament und / oder ein Notar-Protokoll. - 3. Kosten:
Die Gebühr für den Erbschein richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Kosten sind gestaffelt und variieren daher.
Wenn es Unklarheiten bezüglich des Erbrechts gibt, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, um den Antrag ordnungsgemäß zu stellen und mögliche rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.